Seminare

Aufbauseminar für Fahranfänger

Das ASF (Nachschulung) ist eine behördlich angeordnete Maßnahme in der Probezeit – für mehr Sicherheit und klare Regeln im Straßenverkehr.

StandortFrankfurt (Oder)
Seminarraum bei Arnold's Fahrschule

Individuell

Im Rahmen des Seminars ist es möglich, auf Ihre persönlichen Anliegen und Wünsche einzugehen.

Einzelbetreuung

Nach Antrag und behördlicher Genehmigung möglich.

Zeiten

17:00–19:15 Uhr an den ausgewählten Tagen

Grundlagen

Was ist ein ASF?

Das ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger), umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme für Fahranfänger in der Probezeit. Es dient der Verkehrserziehung und soll riskantes Fahrverhalten frühzeitig korrigieren.

Anordnung

Wann wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet?

1.

Bei einem A-Verstoß

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h, Alkohol am Steuer). Bereits ein einziger A-Verstoß in der Probezeit führt zur verpflichtenden Teilnahme an einem Seminar.

2.

Bei zwei B-Verstößen

Ein B-Verstoß ist ein weniger schwerer Verstoß (z. B. abgefahrene Reifen, Handy am Steuer, Kennzeichen nicht lesbar). Erst zwei B-Verstöße in der Probezeit führen zur Anordnung eines Seminars.

Folgen

Was passiert, wenn du nicht teilnimmst?

Wenn du nicht fristgerecht am Seminar teilnimmst, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Probezeit

Was passiert nach dem Seminar?

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 JahrenDie Probezeit verlängert sich automatisch von zwei auf vier Jahre.
  • Eintrag im Fahreignungsregister

Bei weiteren Verstößen können folgen: Ermahnungen oder ein verkehrspsychologisches Gutachten, ggf. auch der Fahrerlaubnisentzug.

Ablauf

Was beinhaltet das ASF-Seminar?

Das Seminar besteht aus:

  • 4 Sitzungen je 135 Minuten
  • 1 Beobachtungsfahrt
  • Durchführung über 2 bis 4 Wochen
  • Teilnehmeranzahl: min. 6 und max. 12 Teilnehmer

Ausgenommen von der Regelung

Die ASF-Pflicht gilt nicht für die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, da keine Probezeit beginnt.

Noch Fragen?

Gerne beraten wir dich persönlich!

Kontakt & Beratung

Hinweis

Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatungsstelle oder die zuständigen Behörden. Es wird keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.